Prozess-Nachbericht

Am 07.09.22 fand der mittlerweile dritte Prozesstag unseres Genossen am Amtsgericht München statt. Dafür wurde nach widersprüchlichen Aussagen der Bullen der Einsatzleiter als Zeuge vorgeladen. Der Vorwurf lautete tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung.
Die Aussagen des geladenen Einsatzleiters bestätigten das konsequent und willentlich intransparente Vorgehen der Bullen. So waren neben den Gedächtnisprotokollen, deren Einsicht aufgrund polizeilicher Taktiken verwehrt wurde, kaum Erinnerungen zur Stützung der Aussagen des anklagenden Polizisten vorhanden. Nahezu alle Sachverhalte relativierte der Einsatzleiter in Berufung auf die mangelnde Erinnerung aufgrund der entsprechend lang zurückliegenden Tat und der Tatsache, dass dieser den Vorfall nur aus Schilderungen, aber nicht selbst bezeugen kann. Auch weitere Fragen der Richterin und der Verteidigung bestätigten die Substanzlosigkeit seiner Aussagen.
Der Ahndungsvorschlag der Jugendgerichtshilfe sah dabei eine Verurteilung unseres Genossen nach Jugendstrafrecht vor und forderte fünf Beratungsgespräche zu Möglichkeiten legalen und gewaltfreien Protests. Die Person verwies dabei auf die anerkennenswerte Intention politischen Aktivismuses, verurteilte allerdings die Form des Protests. Bürgerliche Gesetzgebung und Reformismus lassen grüßen!
Es folgten die Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und des Anwalts unseres Genossen. Die Staatsanwaltschaft berief sich hierbei auf die kategoriale Glaubwürdigkeit eines Beamten der Polizei und sah den Widerspruch der Aussagen damit relativiert, dass die Erinnerung des verhörten Einsatzleiters entsprechend lückenhaft oder schier nicht vorhanden war. Um der erwartbar widerwärtigen Klassenjustiz noch die Krone aufzusetzen, wurde unserem Genossen eine grundlegende Feindseeligkeit gegenüber der Polizei unterstellt, obwohl der anklagende Bulle noch am ersten Prozesstag unser Verhalten gegenüber den Cops als ignorierend und “als wären wir garnicht da” beschrieben hatte.
Entsprechend berief sich der Anwalt unseres Genossen auf die gleichgestellte Glaubwürdigkeit aller Zeug:innen und verurteilte die Klassenjustiz der Staatsanwaltschaft, die die Bullen als glaubwürdigere Zeug:innen darstellte. Vielmehr verwies er auf die bestehenden Gedächtnislücken des Anklagenden, der den Schlag nichtmal als solchen durch Bewegungsablauf und Art identifizieren konnte. Er machte ebenso darauf aufmerksam, dass der Einsatzleiter selbst die Verhandlung mit unserem Genossen hätte führen müssen und nicht ein auf physische Auseinandersetzung trainierter Polizist der Hundertschaft. Denn die neutrale Einschätzung eines Bullen, der darauf trainiert wird, ist stark in Frage zu stellen. 
Sowohl das Plädoyer als auch der gesamte Prozessverlauf machten unmissverständlich klar, dass keinerlei glaubwürdige und aussagekräfte Beweislage vorhanden ist. Im Gegenteil: Sie zeigte die Willkür und das mutwillig unvollständige und intransparente Vorgehen der Bullen in solchen Einsätzen. Dennoch und das ist wohl eine der wichtigsten Einschätzungen, die bereits viele Fälle empirisch aufgezeigt und zahlreiche Studien belegt haben, ist die vermeintliche Neutralität des bürgerlichen Gesetztes und deren Exekutive keineswegs vorhanden. Sie handeln im Interesse der Herrschenden und unterdrücken progressive, revolutionäre Kräfte zum Schutz des Kapitals. Und so wurde unser Genosse durch die Richterin schuldig gesprochen, die sich auf die vermeintliche Glaubwürdigkeit und die ruhig und reflektiert geschilderten Aussagen des anklagenden Cops berief und diesen mehr Wert und Vertrauen schenkte als der Glaubwürdigkeit unseres zu Unrecht verurteilten Genossen. Er wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe von 100€ der entstandenen Gerichtskosten sowie zur Absolvierung der erwähnten Beratungssitzungen verurteilt.
Wieder traf es einen von uns und wieder hätten wir es alle sein können. Denn die Repression der Bullen und des Staates trifft in ihrer justizialen Willkür Einzelne, aber meint uns alle. Wir gehen gestärkt aus dem Prozess, indem wir in unserer solidarischen Arbeit die Betroffenen unterstützen und unsere Praxis stetig weiterentwickeln. Denn Repression zeigt immer, dass wir sie dort treffen, wo sie uns fürchten.